One-Stop-Shop (OSS)

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Für die Umsetzung von OSS sind weitere Anpassungen in MonKey Office erarbeitet worden. Dafür wurden neue Konten und zwei neue Steuersätze eingerichtet.

Die nachfolgend vorgeschlagenen Konten richten sich nach den DATEV- Kontenplänen SKR03, SKR04 für Deutschland und SKR07 für Österreich. Quelle: DATEV-Serviceinformation, OSS-Verfahren Dok.-Nr.: 1020263 (§ 18j UStG (EU-Regelung, OSS))

Im ersten Schritt ist eine Kontenaktualisierung notwendig. Über: Stammdaten -> Konten -> Aktionen: Aktion -> Konten aktualisieren… werden diese Veränderungen im Kontenplan angezeigt und können übernommen werden.


Für den OSS-Sachverhalt „Steuerpflichtige Lieferungen“ sind folgende Buchungskonten zuständig:

  1. Die Erbringung steuerpflichtiger Lieferungen von Deutschland in ein anderes EU-Land.
  2. Der innengemeinschaftliche Verkauf von Waren/Produkte aus Deutschland in ein EU-Land (Abnehmer ohne USt-IdNr - OSS Fernverkauf).
  3. Deutsche Unternehmen liefern Waren/Produkte an Privatkäufer eines EU-Landes.
  4. Die erbrachten Lieferungen sind im Bestimmungsland der EU steuerpflichtig.
  5. Ausnahmeregelung (§ 3c Abs. 4 UStG)


Für den OSS-Sachverhalt „Steuerpflichtige Leistungen“ sind folgende Buchungskonten zuständig:

  1. Steuerpflichtige sonstige Leistungen deutscher Unternehmen werden in ein anderes EU-Land ausgeführt.
  2. Innengemeinschaftliche sonstige Leistungen deutscher Unternehmen werden in ein EU-Land ausgeführt (Abnehmer ohne USt-IdNr - OSS Fernverkauf).
  3. Deutsche Unternehmen führen Leistungen für Privatkäufer eines EU-Landes aus.
  4. Die erbrachten Leistungen sind im Bestimmungsland der EU steuerpflichtig.


Bei dem nachfolgend stehendem OSS-Sachverhalt für „Elektronische Dienstleistungen“ unterscheiden sich nur die zugeordneten Steuerkonten. Die zuständigen Erlöskonten sind identisch mit obiger Tabelle.

  1. Alle Fälle der bisherigen elektronischen Dienstleistungen, ehemals MOSS zugehörig.
  2. Eine steuerpflichtige elektronische Dienstleistung eines deutschen Unternehmens wird in ein anderes EU-Land ausgeführt.
  3. Die erbrachte elektronische Dienstleistung ist im Bestimmungsland der EU steuerpflichtig.

In unserer Online-Dokumentation erklären wir den weiteren Buchungsablauf von OSS - Geschäftsfällen:

Verkaufsbelege - OSS-Rechnung

Offene Posten - OP-OSS-Rechnung

Buchhaltung - OSS-Buchungen

Steuermeldung - OSS EU-Regelung

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