Der Verkauf von Anlagegütern
Wenn Sie im laufenden Wirtschaftsjahr Anlagegüter verkaufen, stellt dies einen steuerpflichtigen Umsatz dar, d. h. Sie müssen auf den Nettoverkaufspreis noch die Umsatzsteuer aufschlagen. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern muss außerdem der Wertverlust (Abschreibung) vom Beginn des Wirtschaftsjahres bis zum Abgangsdatum buchhalterisch erfasst werden. Dadurch wird der Wert auf dem Bestandskonto entsprechend verringert und kann so mit dem erzielten Verkaufspreis verglichen werden.
Bei diesem Vergleich sind die folgenden drei Situationen möglich: