Steuermeldung OSS EU-Regelung
Die im OSS-Verfahren erzielten Umsätze sind bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf eines Quartals folgt, elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Für die Teilnahme an dem elektronischen OSS-Verfahren, ist eine Registrierung beim BZStOnline-Portal erforderlich. Im folgenden Quartal nach der Antragstellung kann eine Meldung erfolgen.
Voraussetzung
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Erlöse die dem One-Stop-Shop (OSS) Verfahren unterliegen wurden auf Konten mit einem OSS Steuersatz gebucht.
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Entsprechend dem gewählten Land wurden die Steuerprozente zugeordnet.
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Zusätzlich müssen OSS-Umsätze in Lieferungen und Leistungen unterschieden werden.
Die Steuermeldung OSS EU-Regelung
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Öffnen Sie in der Seitenleiste den Bereich Buchhaltung > Steueranmeldungen.
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Wählen Sie ein Geschäftsjahr aus.
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In der Listenansicht werden bereits erstellte Erklärungen angezeigt.
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Klicken Sie in der Toolbar auf Neu, wird der Dialog "Neu anlegen"geöffnet.
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Wählen Sie Neue Steuermeldung OSS EU-Regelung und klicken auf OK.
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Vorab wird immer im Filter Januar .... angezeigt.
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Passen Sie den Filter genau an, um den gewünschten Zeitraum zu bestimmen.
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Zeitraum:
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Kalenderjahr, ist nicht editierbar.
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Jahresanzeige, das Geschäftsjahr wird vorab festgelegt.
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Eingrenzung in Halbjahr, Quartal oder Monat, wählen Sie hier den gewünschten Zeitraum.
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Festschreibstatus: Wählen Sie welche Buchungen im Formular angezeigt werden sollen.
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Alle
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Nicht festgeschrieben
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Festgeschrieben
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Satzart: Filtern Sie nach Bedarf, um Angaben zu prüfen und zu ergänzen.
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< ohne >
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< Alle >
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Lieferung
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Leistung
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Informationsfeld - die aktuelle Berechnungsvorschrift wird angezeigt.
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Klicken Sie im Filter auf den Button "Aktualisieren".
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Alle OSS-Umsätze für den gewählten Zeitraum werden in einer Listenform auf drei Ebenen dargestellt.
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Die 2.und 3.Ebene können über das Register oben komplett geöffnet werden oder einzeln mit den Dreieck vor der Summenzeile.
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Ebene 1:
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Für jedes EU-Land werden die Summen der Bemessung und der Steuer im Soll oder Haben (S/H) angezeigt.
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Ebene 2:
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Die Summe der einzelnen Steuerprozente eines EU-Landes werden mit der Bemessung und der Steuer im Soll oder Haben (S/H) angezeigt.
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Ebene 3:
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Alle Buchungen, die zu einem Steuerprozent erfasst wurden werden unter der jeweiligen Summe angezeigt.
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Mit einem Doppelklick auf die Journalzeile gelangen Sie zur Buchung z.B. in den Bereich Buchhaltung> Soll-/Haben-Buchungen.
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Satzart:
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Bei Buchungen aus dem Bereich Verkauf bzw. Debitorenrechnungen wird die Satzart automatisch gesetzt,
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Manuelle Buchungen werden ohne Satzart übergeben.
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Markieren Sie eine Zeile ohne Satzart und klicken Sie auf Aktion um eine Satzart zu wählen.
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Nach entsprechender Prüfung klicken Sie auf den Button "Sichern".
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Die Steuermeldung wird gesichert und in der Listenansicht angezeigt.
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Markieren Sie eine Steuermeldung in der Listenansicht.
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Klicken Sie unten rechts auf den Button "OSS-Meldungen erstellen".
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Ein Dialog zum sichern der Datei wird geöffnet.
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Legen Sie einen Ablageort fest, um die Datei anschließend an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.