Tagesangaben festlegen
Im Bereich Tagesangaben werden Parameter zur Berechnung der Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen bzw. der Sachbezugswerte festgelegt.
Verwendete Pauschbeträge
- zur Berechnung beziehen sich immer auf die aktuell verwendete Programmversion von MonKey Reisekosten.
Überprüfen Sie die verwendeten Pauschbeträge, wenn zwischen dem Erfassen einer Reise und ihrer tatsächlichen Abrechnung MonKey Reisekosten aktualisiert wurde!
Selbstangelegte Pauschalen
- werden nicht durch Programmupdates aktualisiert. Diese müssen vom Anwender eigenverantwortlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Die Übersicht wird in Spalten dargestellt
Markieren Sie einen Reisetag in der Übersicht, um verschiedene Optionen der einzelnen Spalten anzupassen.
Bei einer Unternehmer-Reisekostenabrechnung
- wird nur die Verpflegung pauschal gewährt. Mahlzeiten und Übernachtungskosten werden als tatsächlich entstandene Aufwendungen im Bereich Belege erfasst.
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Datum - Die Reisetage werden aus den erfassten Reisedaten übernommen.
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Beköstigung
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Erhaltene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen
Aktivieren bzw. deaktivieren Sie die Checkbox vor den Mahlzeiten, die während der Reise von Ihrem Arbeitgeber gestellt oder bezahlt wurden.
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Art der Abrechnung: Wird mit der Wahl einer Mahlzeit aktiviert und richtet sich danach, ob die VP gewährt wird oder nicht.
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Sachbezugswert - die VP wird nicht gewährt.
Die unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung, wird nach der amtlichen Sachbezugsverordnung als Arbeitslohn angesetzt.
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Kürzung der Verpflegungspauschale, die VP wird gewährt.
Die VP des Tages wird um die erhaltene Mahlzeit gekürzt.
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In der Spalte Beköstigung werden die gewählten Mahlzeiten in der markierten Zeile angezeigt.
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Abwesenheit
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VP - Verpflegungspauschale
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ÜP - Übernachtungspauschale
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ÜP BK - Übernachtung Berufskraftfahrer
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Verpflegungsland: und Übernachtungsland:
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Korrigieren Sie ggf. die Angaben die aus dem Bereich Reisedaten übernommen wurden.
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Ist Ihr Reiseland nicht in der Auswahlliste enthalten können Sie das Land selbst anlegen und im Bereich Stammdaten > Pauschalen den Pauschbetrag für Luxemburg hinterlegen.
Hinweise für Auslandsreisen
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Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich die Auswahl des Landes nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.
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Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der letzte Tätigkeitsort im Ausland zu wählen.
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Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist das entsprechende Mutterland zu wählen.
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Für Länder, die nicht in der Liste vom BMF enthalten sind, ist der Pauschbetrag für Luxemburg maßgebend.
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