Umsatzsteuer als Soll- oder Ist-Versteuerung
Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt mit Datum der Lieferung oder Leistung (vgl. § 13 UStG).
Mit dem Ausfu?hren der Lieferung oder Leistung gegenu?ber einem Kunden wird die Umsatzsteuer fa?llig und muss mit Ablauf des aktuellen Voranmeldezeitraumes mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgefu?hrt werden. Das bedeutet unter Umständen, dass Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Kundenforderungen lange vor Zahlungseingang an das Finanzamt bezahlen müssen. Analog dazu können Sie allerdings auch bei Eingangsrechnungen die ausgewiesene Vorsteuer sofort und zu Ihrem Vorteil gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Diese Berechnungsart nennt man Versteuerung nach vereinbarten Entgelten oder auch Soll-Versteuerung.
Die Soll-Versteuerung ist buchungstechnisch beim Betriebsvermögensvergleich der Standardfall.
Im Gegensatz dazu kann Ihnen das Finanzamt auf Antrag die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auch Ist-Versteuerung genannt, gestatten (vgl. § 20 UStG).
Voraussetzung dafür ist, dass eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
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Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr hat nicht mehr als 600.000 EUR betragen. (bis 31.12.2019 500.000 EUR)
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Der Unternehmer ist nach § 148 AO von der Verpflichtung, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, befreit.
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Der Steuerpflichtige übt eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus.
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Die in Kundenrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird erst beim Zahlungseingang fällig, an das Finanzamt gemeldet und abgeführt.
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Die Vorsteuerbeträge aus Lieferantenrechnungen können sofort geltend gemacht werden.
Die Ist-Versteuerung ist buchungstechnisch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Standardfall, sie entspricht eher dem "Geldflussprinzip" dieser Gewinnermittlungsart.
MonKey Office bietet eine buchungstechnische Unterstu?tzung der Versteuerungsarten entsprechend der folgenden U?bersicht:
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Soll-Versteuerung |
Ist-Versteuerung |
Betriebsvermögensvergleich |
Ja |
Ja |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
Nein |
Ja |
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